Sonderrechte

Wir dürfen hier, im Gegensatz zu dir, stehen!“

Dies der freundliche Hinweis auf das absolute Halteverbot, von dem netten Polizeibeamten aus dem Wagen vor mir.

Ich hatte mich dort „breit“ gemacht, um eine Rollstuhl-Fahrerin vom Kino abzuholen. Gut, ist jetzt eine Fußgängerzone…..aber die haben mir das nicht gesagt, vorher. Und die Schilder sind auch viel zu hoch angebracht! 🙂

Der Polizist liess mich dann aber stehen bleiben, wegen dem Rolli-Transport. „Aber höchstens eine 1/4 Stunde!“ Diese Zeit würde reichen. ich bedankte mich höflich und schaute weiter dem treiben seiner Kollegen zu, die gegenüber des „Cinemotion Kino, BHV“ gerade den Behindertenparkplatz räumen liessen. Schon sehr dreist/dumm, denn diese Stellplätze sind so offensichtlich für Behinderte, denn es gibt dort 4 Nebeneinander und ansonsten keine „Normalen“.

Zum Abschluß hätte ich da noch ’ne Fräge:

„Wieviel Jahre bekommt ein Taxifahrer, wenn er ’nen Bullen duzt?“

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Redundanz

Mit dem roten Sprinter unterwegs zu einer Gaststätte in Stotel. Angerufen hatte die Dorfkneipe, es geht um den Transport eines Rollstuhlfahrers, denn ich las auf meinem PDA den Hinweis unter Besonderes: 1 Rolli

Dort angekommen bereite ich alles für den „Schwertransport“ vor. Hintere Türen auf, Rampe ausfahren und runterklappen, Warnblinker an.

So schlurfe ich cool in den Gastraum und wende mich an die Wirtin, wegen ihrer Taxibestellung. Sie schaut sich um und ruft:

„Rolliiiii, dein Taxi ist daaaa!“

Und so lernen wir, das ein „Rolli“ der Spitzname für einen Rollstuhl als auch einen Rolf sein kann.