Taxi-Tarif-Erhöhung für den Landkreis Cuxhaven

Der neue Taxi-Tarif für den Landkreis Cuxhaven ist genehmigt und tritt ab 1.2.2015 in Kraft.

In Klammern die bisher gültigen Zahlen(Tariferhöhung von 2013):

1. Grundpreis € 5,00. Darin enthalten ist eine Fahrstrecke von 800 m (1400 m) oder eine Wartezeit von 195 s (342,7 s).

2. Entfernungsabhängiger Preis: 0,10 € für 47,62 m (58,82 m) (entspricht € 2,10 (€ 1,70) pro Km)

3. Großraumtaxi-Zuschlag: € 5,00 werden einmalig pro Tour fällig, wenn ein Großraumtaxi bestellt wurde und mehr als 4 Personen mitfahren.

4. Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, wird je 11,61 s  (14,4 s) ein Entgelt von € 0,10 fällig (entspricht € 31,00 (€ 25,00) für eine Stunde).

 

Formel zur Ermittlung des Fahrpreises:

Beispiel: Disco-Tour für 8 Personen von Loxstedt ins Pam Pam in Hagen

Größere Kartenansicht

Die Entfernung beträgt 16,4 km.

(((16,4 – 0,8) * 2,1)+5) + (wenn( 8 > 4 ;5;0))= €42,76 Neuer Preis ab 1.2.2015

(((16,4 – 1,4) *1,7)+5) + (wenn( 8 > 4 ;5;0))= €35,50 Alter Preis vor 1.2.2015

 

24 thoughts on “Taxi-Tarif-Erhöhung für den Landkreis Cuxhaven

    • HerrTaxifahrer says:

      Ich finde 15% moderat. Unsere liegt doch über 20, je nach Fahrtstrecke oder Wartezeit.
      Oder hab ich mal wieder einen Hirnriss gehabt, beim Ausrechnen. Bitte rechnet mal für mich nach!

  1. Ach ja, ich sags ja immer wieder: Mathe ist nicht für Jedermann 😉 Und schon gar nicht für die, die sowieso Hilfsmittel zum Errechnen/Ausrechnen haben.

    1. Deine Formel ist falsch!

    Formel zur Ermittlung des Fahrpreises:
    ((Entfernung zum Ziel in Km – 0,8) + 5)* 2,1 + (wenn( Personenanzahl > 4 ;5;0))= Fahrpreis

    Richtig wäre:
    ((Entfernung zum Ziel in km – 0,8)*2,10) + 5)
    + 5,00 wenn (Personenanzahl > 4)
    = Fahrpreis in Euro

    Für die Erhöhung mal ich dir mal ein Diagramm.

      • Nö, die Formel ist nicht korrekt. Denn wäre es so, würde es bedeuten, du würdest die 5 EUR Grundpreis auch noch mit 2,10 (dem km-Preis) multiplizieren. Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Gesetzgebers ist …

          • Diagramm ging an deine Email-Adresse.

            Du alte Stinkesocke – ändert im Nachhinein die Formel. Ich habs genau gesehen!
            😉

            Ich hatte übrigens Mathe-LK. Also von daher …

          • HerrTaxifahrer says:

            Ich hatte über der Karte eine alte Formel reinkopiert, stimmt!
            Aber unten wars die ganze Zeit richtig. Und für diese PiPi-Einfache „Formel“ brauch ich nur Baumschule. Ich will endlich von dir wissen, ob die Erhöhung der Bremer, oder die hiesige Prozentual höher ist. Jetzt geh rechnen und komm erst wieder, wenn ich recht habe! 🙂 🙂 🙂

  2. Ach ja, die prozentuale Erhöhung:
    Da ihr ja keine Staffel-km habt, dürfte gelten:
    Strecke > 1400 m: 23,5 %
    Strecke > 800 m und < 1400 m: max. 74 %
    Strecke max. 800 m: 0 %

    Gerechnet ohne Großraumzuschlag, da der ja gleich bleibt. Am größten ist halt das Differenzstück, das bisher kostenlos war – die 600 m nach den nun nur noch inkludierten 800 m. Sind aber dann in EUR 1,25.

          • HerrTaxifahrer says:

            Und deine letzte Rechnung hat immer noch ’nen Haken, weil unsere Taxameter in 10 Cent-Schritten abrechnen, ist die 5€-Strecke nicht 800m sondern 847,61~m, bevor das Teil umspringt auf € 5,10, du Klassenbester. Kleinvieh macht auch Mist. Erwarte Korrektur, du Fehlerteufel! 🙂 *grins*

          • Mein lieber Herr Taxifahrer,

            wenn du dich undeutlich und unpräzise ausdrückst und nachträglich Parameter veränderst, dann löffelst allein du die Suppe dafür aus.
            Mußte vorher alles mal korrekt nennen, dann ist das kein Problem 😛
            Obwohl: wenn du mir einen Goldbarren zukommen läßt, denke ich gerne noch mal über eine Korrektur nach …

          • HerrTaxifahrer says:

            Wenn ich alles selber wüsste, würde nicht so nen Genie wie dich nerven! Ich mach jetzt Abrechnung, nach dem alten Tarif und dann geht’s inne Heia.
            Gut‘ Nächtle!

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