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Taxifahrer wollen Hund nicht mitnehmen Blinde Frau am Straßenrand stehen gelassen

Marion Kohlheim musste lange nach einem Taxifahrer suchen. Für den Landesbehindertenbeauftragten Joachim Steinbrück ist es unverantwortlich, Fahrgästen mit Assistenzhunden den Transport zu verweigern.
08.04.2015, 00:00 Uhr
Lesedauer: 3 Min
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Von Alexandra Knief

Hilflos und verzweifelt steht Marion Kohlheim mit ihrem Hund Charly mitten in der Nacht am Bahnhof und weiß nicht, wie sie nach Hause kommen soll. Am Stand sagt ihr ein Taxifahrer nach dem anderen, dass er sie nicht fahren will.

Allergien, Angst vor Hunden oder die Sorge, die Vierbeiner könnten das Taxi verdrecken – die Begründungen, warum ihr die Fahrt verweigert wird, seien immer die gleichen, sagt Marion Kohlheim. Sie ist blind und ihr Hund deshalb ihr ständiger und unverzichtbarer Begleiter. „Es tut weh, wenn man dort steht und nicht mitgenommen wird“, so die 50-Jährige. „Sehbehinderungen könnten jeden treffen. Ich will nicht immer durch meine Behinderung eingeschränkt sein.“

Etwa sieben Fahrer habe sie in der Nacht am Bremer Bahnhof angesprochen, bevor sich einer von ihnen bereit erklärte, sie nach Hause zu fahren. Für Kohlheim und Charly sind Situationen wie diese keine Seltenheit. Und das, obwohl Taxifahrer eine Beförderungspflicht haben, die auch für Tiere gilt.

Für den Landesbehindertenbeauftragten Joachim Steinbrück ist es unverantwortlich, Fahrgästen mit Assistenzhunden den Transport zu verweigern: „Wenn Fahrer ihrer Beförderungspflicht, gerade wie bei Frau Kohlheim mitten in der Nacht, nicht nachkommen, können sie die Betroffenen richtig in Gefahr bringen“, sagt er. Und weiter: „Hunde sind für viele Menschen Hilfsmittel, und ihre Besitzer abzuweisen ist eine Diskriminierung.

Nur wenige Ausnahmen

Ausnahmen bei der Beförderungspflicht von Tieren gibt es laut Ingo Heuermann, zweiter Vorsitzender des Taxi-Ruf Bremen, nur wenn durch das Tier ein sicheres Führen des Fahrzeuges nicht gewährleistet ist. „Hierauf kann der Fahrer sich zum Beispiel berufen, wenn er eine Allergie hat oder seine Angst vor Hunden so groß ist, dass er sich nicht auf die Fahrt konzentrieren kann.“ Fälle, wie Marion Kohlheim ihn erleben musste, sind laut Heuermann aber die Ausnahme. „Gerade wenn das Taxi telefonisch bestellt wird, können wir auf so etwas Rücksicht nehmen und einen Fahrer schicken, für den Hunde kein Problem sind.“

Einer von ihnen ist „Teddy“ Rumpf. Er fährt Marion Kohlheim und Charly regelmäßig. „Ich fahre seit 1977 Taxi und habe schon immer Hunde mitgenommen“, erzählt er. „Mit Blindenführhunden habe ich dabei nur gute Erfahrungen gemacht. Die Hunde hören aufs Wort, sind ruhig, ausgeglichen und bellen nicht.“ Rumpf kann Kollegen, die eine Beförderung von Assistenzhunden ablehnen, nicht verstehen. „Das Gefühl, sich eine Fahrt erzwingen zu müssen, ist für die Betroffenen alles andere als schön“, so Rumpf. „Wenn die Kollegen schon nicht selbst fahren, würde ich mir wünschen, dass sie die Kunden zumindest zu einem Taxi geleiten, das sie mitnimmt.“

Um zu verhindern, dass Menschen, die auf ihren Hund angewiesen sind, weiterhin die Beförderung verweigert wird, haben Steinbrück und Heuermann gemeinsam mit Marion Kohlheim und anderen Führhundhaltern nach Lösungen gesucht. Der erste Schritt: Information und Aufklärung. Taxi-Ruf Bremen will die Taxiunternehmen über mehrere Kanäle auf die Beförderungspflicht und die Wichtigkeit von Blindenführ- und anderen Assistenzhunden für ihre Besitzer aufmerksam machen. „Wir werden das Thema in unserem Newsletter aufgreifen, einen Sammelruf auf den Funkdisplays starten und Infoblätter verteilen“, verspricht Heuermann.

Für Joachim Steinbrück wäre eine neue Taxiordnung, die ausdrücklich festlegt, dass Fahrgäste mit Blindenführ- oder Assistenzhunden mitgenommen werden müssen, die ideale Lösung. Diese sei bereits vor knapp zwei Jahren für die Stadtgemeinde Bremen vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr erarbeitet worden. „Bisher wurde sie aber leider nicht verabschiedet“, so Steinbrück. Sollte ein Fahrer die Mitnahme des Hundes verweigern, rät Joachim Steinbrück den Betroffenen, sich die Konzessionsnummer oder das Kennzeichen des Fahrzeuges zu notieren und sich dafür wenn nötig auch Hilfe von Passanten zu holen. Dann könne man sich im Anschluss über den entsprechenden Fahrer beschweren, und der muss gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

Marion Kohlheim hofft, dass es so weit gar nicht kommt. „Ich will niemandem etwas Böses und habe auch schon sehr oft gute Erfahrungen mit netten Taxifahrern gemacht“, betont sie. „Alles was ich will, ist die Gewissheit, mit dem Taxi von A nach B zu kommen ohne Angst zu haben, dass man mich stehen lässt“.

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