„Eigentlich darf so etwas überhaupt nicht passieren“, sagt Frank Steffe, Büroleiter von Umwelt- und Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne), mit Blick auf die blinde Frau, die mitten in der Nacht vergeblich versucht hatte, ein Taxi für die Heimfahrt zu bekommen. Insgesamt sieben Mal war sie am Bahnhof abgewiesen worden, weil die Fahrer ihren Führhund nicht transportieren wollten (wir berichteten).
„Dabei ist dieser Fall im Personenbeförderungsgesetz zweifelsfrei geregelt“, betont Steffe. Die Frau hätte samt ihrem Hund mitgenommen werden müssen. Trotz der eindeutigen bundesgesetzlichen Regelung scheint diese Mitnahmeverweigerung kein Einzelfall zu sein. Denn schon vor zwei Jahren beschäftigte sich die Verkehrsdeputation mit einer Überarbeitung der Bremer Taxi-Ordnung, die neben anderen Details genau dieses Problem aufnahm: „Ein schwer behinderter Mensch, in dessen Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist, darf einen Blinden- oder Assistenzhund mitnehmen“, heißt es im Entwurf zur Neufassung der Taxi-Ordnung.
Auf Betreiben von Deputationsmitglied Rainer Hamann (SPD) wurde der Entwurf an die Interessengemeinschaft (IG) Bremer Taxifahrer weitergereicht, deren Stellungnahme im Januar 2014 an die Behörde ging. „Seitdem haben ich nie wieder etwas davon gehört“, sagt Hamann.
Auch anderen geriet der Entwurf offenbar aus den Augen. Hamanns Nachfrage vom vergangenen November, wann denn nun mit der neuen Taxi-Ordnung zu rechnen sei, stieß jedenfalls auf behördliche Ratlosigkeit. Die Frage war nicht zu beantworten, man werde sich darum kümmern, hieß es, und dabei blieb es.
Steffe geht davon aus, dass der Weg des Entwurfs durch die Verwaltung zeitnah abgeschlossen sein wird. Inhaltliche Probleme gebe es damit jedenfalls nicht.