#Taxi #öpnv #Vermummungsgebot aufgehoben

Moin!

Ehrlich jetzt.

Schließlich darf man sich ja freiwillig weiter schützen.

„Denkste!“

Da das fahren mit Maske einer Ausnahmegenehmigung bedurfte, ist das jetzt wieder verboten.

Für den Ottonormalfahrer will ich das noch gelten lassen, denn der Fahrer soll auf Blitzerfotos identifiziert und zur Kasse gebeten werden. Aber warum auch für Taxifahrer? Schließlich wird seine Anwesenheit im Taxi mehrfach dokumentiert. Er führt eine Tourenliste mit Datum und Fahrstrecke. Auch das Taxameter und seine Vermittlungssoftware kann als Beweis dienen.

Ich habe mich so an die Maske gewöhnt, das ich sie bei manchen müffelnden Fahrgästen gerne weiterhin tragen möchte. Also, bitte liebe Leute in der Landesregierung, gönnt mir diesen Luxus weiterhin.

Und soll ja angeblich gegen verschiebe Krankheiten schützen!

In diesem Sinne weiterhin Gute Fahrt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.