Schildwuchs (2)

20130914-130858.jpgDiese Beschilderung findet sich an der Achterstraße in Uthlede.

Wir haben hier ein schönes Exemplar aus der Abteilung:

“ Hätte ich doch in der Fahrschule besser aufgepaßt!“

Zu viel Informationen, die kaum Einer braucht. Man kommt mit 50 angebraust, bremst ab auf 30, um dann anzuhalten und die Hyroglyphen zu übersetzen.

Meine Reaktion: Von Oben nach Unten gelesen sank meine Aufmerksamkeit nach dem „20 Km/h“ auf Null. Hab den Rest gar nicht mehr beachtet und bin durchs Dorf geschneckt! Sicher ist sicher 🙁

7 thoughts on “Schildwuchs (2)

  1. Geiler Schwachsinn.

    20 für LKW über 7,5to
    Gewichtsbegrenzung auf 12to
    Dennoch dürfen Anlieger mit einem 40 Tonner die Strasse benutzen und das sogar mit Tempo 30.

    Und Anlieger sind eben nicht nur die Bewohner der Strasse sondern jeder der auf dieser Strasse etwas zu erledigen hat. Und da kann schonmal ein 40Tonner nur ein kleines Päckchen ausliefern.

    Oh man. Behördenirrsinn hoch zehn. Überlegen gehört, wie man sieht, offensichtlich nicht zu deren Aufgabenbereich. Aber das kennen wir ja schon 😀

    ????? Wofür werden die nochmal bezahlt ?????

    • Marco says:

      Anlieger mit 40-Tonner ja, aber ich lese das so, dass der nur 20 fahren darf, nicht 30. „Anlieger frei“ heißt ja nicht, dass Anlieger sich an keine Beschränkungen halten müssen, sondern in dem Fall, dass eben Anlieger mit schwereren Fahrzeugen als 12 Tonnen durchfahren dürfen. Sie müssen sich aber dennoch an das Tempolimit 20 halten.

      • HerrTaxifahrer says:

        Gestaltungsrichtlinien für Zusatzzeichen (STVO § 39 Absatz 3 Satz 3).

        (3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

        Ich sehe das bei dieser Anordnung so, das Anlieger tatsächlich einen 40-Tonner mit 30 Kilometer/h steuern steuern dürfen. Auf jeden Fall sollte hier mal durchforstet werden.

        • Marco says:

          „Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.“

          Unmittelbar darunter, also beziehen Sie sich hier auf das Durchfahrtsverbot für 12Tonner, nicht aber auf die Geschwindigkeitsbegrenzung für 7,5Tonner.

          Alles andere wäre ja auch absurd. Ja, ich weiß, Beschilderungen sind manchmal absurd. Aber man muss ja nicht noch mit Gewalt von 2 Auslegungsmöglichkeiten die fernliegendere wählen, nur damit die Regelung sinnfrei wird.

          • HerrTaxifahrer says:

            Leider kann ich deinen letzen Satz nicht kapieren. Wer ist „man“? Welche 2 Möglichkeiten?

  2. Jetzt frage ich mich natürlich was ist das für eine Straße? Sieht auf dem Bild recht dörflich aus, was machen da die vielen schweren LKWs, und warum sind das so viele, dass man Schilder benötigt?

    • HerrTaxifahrer says:

      Die Strecke betrifft den südlichen Dorfrand und ist 300m lang. Kann auch nicht erkennen, wer da „draussen“ bleiben soll. Vielleicht geht es um Tracktoren usw.

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